Haftpflichtgutachten
Sind Sie unverschuldet in einen Unfallschaden verwickelt, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz durch die Versicherung des Unfallverursachers.
Zur Feststellung des Schadenumfanges, der Schadenhöhe, des Wiederbeschaffungswertes sowie ggf. zur Ermittlung einer merkantilen oder technischen Wertminderung oder des Restwertes benötigen Sie ein Gutachten.
In diesem Gutachten wird der Schaden anhand der gefertigten Lichtbilder sowie einer detaillierten Kalkulation zur Beweissicherung dokumentiert.
Als Geschädigter haben Sie ab einer Schadenhöhe von 750,00 € das Recht einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen.
Die Kosten des Gutachtens gehen zu Lasten der gegnerischen Versicherung.
Weiterhin können wir zur Regulierung des Schaden zusätzlich einen Rechtsanwalt aus unserem Partnernetzwerk einschalten. Für Sie entstehen dadurch natürlich keine weiteren Kosten.
Auch bei Privathaftpflichtschäden die durch Fahrräder, Einkaufswagen, Schubkarren oder spielende Kinder verursacht wurden ist häufig ein Gutachten erforderlich.